Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungen werden in der Regel von den Privatkassen und der Beihilfe, je nach Vertrag, übernommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich teilweise an den Kosten. Da es hierfür keine einheitliche Regelung gibt, empfehle ich Ihnen, sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
Eine Übersicht der Krankenkassenliste finden Sie hier:
https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste